Gips in der Zahnmedizin

Für die Verwendung von Gips in der Zahnmedizin werden andere Kriterien und Anforderungen angewandt, als für den herkömmlichen Gebrauch. Dies ist notwendig, da in der Zahnmedizin verschiedene Gipsarten mit definierten Anforderungen genau auf den jeweiligen Gebrauch zugeschnitten sein müssen. Ein allzu großes  Abweichen von den erwarteten Eigenschaften würde zwangsläufig zu Ungenauigkeiten führen. Da es in der Zahnmedizin häufig um Hundertstel Millimeter geht, ist deshalb ein Produkt mit konstanten, voraussagbaren Eigenschaften wichtig.
Gipse für die Zahnmedizin sind durch EN ISO 6873 genormt. Verschiedene Gipse expandieren beim Abbinden unterschiedlich stark und zeigen eine unterschiedliche Kantenstabilität, was für den Verwendungszweck entscheidend ist. Beispielsweise werden für Modelle, die eine exakte Detailwiedergabe benötigen (hochwertiger Zahnersatz), eher Gipse mit niedriger Abbindeexpansion und hoher Kantenstabilität verwendet. Nach diesen Eigenschaften unterscheidet man 5 Gipsarten:

Gipsart Abbindeexpansion Druckfestigkeit
Typ I: Abform- und Abdruckgips 0,15% 4N/mm²
Typ II: Alabastergips 0,3% 9N/mm²
Typ III: Hartgips 0,2% 20N/mm²
Typ IV: Superhartgips (niedrige Expansion) 0,15% 35N/mm²
Typ V: Superhartgips (hohe Expansion) 0,3% 35N/mm²



Außer an den definierten Eigenschaften, unterscheidet sich Dentalgips nicht von herkömmlichem Gips. Auch hier handelt es sich um Kalziumsulfat-Hemihydrat, dem gegebenenfalls noch Zusatzstoffe hinzugefügt wurden, um dem Gipspulver eine bestimmte Farbe zu verleihen, oder Einfluss auf die Abbindezeit oder die Kantenstabilität zu nehmen.